Partizipien des Verbs unterweisen

Hilfsverb: habenstarkes VerbuntrennbarWorttrennung: un-ter-wei-sen

Die Partizip-1-Form von unterweisen ist unterweisend. Die Partizip-2-Form von unterweisen lautet unterwiesen.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

unterweisend

Partizip 2

unterwiesen



Regeln

Bildung Präsens von unterweisenBildung Perfekt von unterweisenBildung Präteritum von unterweisenBildung Konjunktiv I von unterweisenBildung Konjunktiv II von unterweisenBildung Imperativ von unterweisen

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