Partizipien des Verbs untertiteln

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: un-ter-ti-teln

Die Partizip-1-Form von untertiteln ist untertitelnd. Die Partizip-2-Form von untertiteln lautet untertitelt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

untertitelnd

Partizip 2

untertitelt

Partizip 1 des Verbs untertiteln, Partizip 1 untertiteln, Bildung Partizip I von untertiteln, Partizip 2 des Verbs untertiteln, Partizip 2 untertiteln, Bildung Partizip II von untertiteln


Regeln

Bildung Präsens von untertitelnBildung Perfekt von untertitelnBildung Präteritum von untertitelnBildung Konjunktiv I von untertitelnBildung Konjunktiv II von untertitelnBildung Imperativ von untertiteln

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