Partizipien des Verbs untersteuern
Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: un-ter-steu-ern
Die Partizip-1-Form von untersteuern ist untersteuernd. Die Partizip-2-Form von untersteuern lautet untersteuert.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
untersteuernd |
Partizip 2
untersteuert |
Regeln
Bildung Präsens von untersteuernBildung Perfekt von untersteuernBildung Präteritum von untersteuernBildung Konjunktiv I von untersteuernBildung Konjunktiv II von untersteuernBildung Imperativ von untersteuernGrammatiktabellen zu anderen Verben
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