Partizipien des Verbs untersteuern

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: un-ter-steu-ern

Die Partizip-1-Form von untersteuern ist untersteuernd. Die Partizip-2-Form von untersteuern lautet untersteuert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

untersteuernd

Partizip 2

untersteuert



Regeln

Bildung Präsens von untersteuernBildung Perfekt von untersteuernBildung Präteritum von untersteuernBildung Konjunktiv I von untersteuernBildung Konjunktiv II von untersteuernBildung Imperativ von untersteuern

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