Partizipien des Verbs unterschließen
Hilfsverb: habenstarkes Verbtrennbar: unterWorttrennung: un-ter-schlie-ßen
Die Partizip-1-Form von unterschließen ist unterschließend. Die Partizip-2-Form von unterschließen lautet untergeschlossen.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
unterschließend |
Partizip 2
untergeschlossen |
Regeln
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