Partizipien des Verbs unterschließen

Hilfsverb: habenstarkes Verbtrennbar: unterWorttrennung: un-ter-schlie-ßen

Die Partizip-1-Form von unterschließen ist unterschließend. Die Partizip-2-Form von unterschließen lautet untergeschlossen.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

unterschließend

Partizip 2

untergeschlossen



Regeln

Bildung Präsens von unterschließenBildung Perfekt von unterschließenBildung Präteritum von unterschließenBildung Konjunktiv I von unterschließenBildung Konjunktiv II von unterschließenBildung Imperativ von unterschließen

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