Partizipien des Verbs unterrühren

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: unterWorttrennung: un-ter-rüh-ren

Die Partizip-1-Form von unterrühren ist unterrührend. Die Partizip-2-Form von unterrühren lautet untergerührt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

unterrührend

Partizip 2

untergerührt



Regeln

Bildung Präsens von unterrührenBildung Perfekt von unterrührenBildung Präteritum von unterrührenBildung Konjunktiv I von unterrührenBildung Konjunktiv II von unterrührenBildung Imperativ von unterrühren

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