Partizipien des Verbs unterhaben

Hilfsverb: habenstarkes Verbtrennbar: unterWorttrennung: un-ter-ha-ben

Die Partizip-1-Form von unterhaben ist unterhabend. Die Partizip-2-Form von unterhaben lautet untergehabt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

unterhabend

Partizip 2

untergehabt

Partizip 1 des Verbs unterhaben, Partizip 1 unterhaben, Bildung Partizip I von unterhaben, Partizip 2 des Verbs unterhaben, Partizip 2 unterhaben, Bildung Partizip II von unterhaben


Regeln

Bildung Präsens von unterhabenBildung Perfekt von unterhabenBildung Präteritum von unterhabenBildung Konjunktiv I von unterhabenBildung Konjunktiv II von unterhabenBildung Imperativ von unterhaben

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