Partizipien des Verbs untergliedern

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: unterWorttrennung: un-ter-glie-dern

Die Partizip-1-Form von untergliedern ist untergliedernd. Die Partizip-2-Form von untergliedern lautet untergliedert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

untergliedernd

Partizip 2

untergliedert



Regeln

Bildung Präsens von untergliedernBildung Perfekt von untergliedernBildung Präteritum von untergliedernBildung Konjunktiv I von untergliedernBildung Konjunktiv II von untergliedernBildung Imperativ von untergliedern

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