Partizipien des Verbs unterfertigen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: un-ter-fer-ti-gen

Die Partizip-1-Form von unterfertigen ist unterfertigend. Die Partizip-2-Form von unterfertigen lautet unterfertigt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

unterfertigend

Partizip 2

unterfertigt



Regeln

Bildung Präsens von unterfertigenBildung Perfekt von unterfertigenBildung Präteritum von unterfertigenBildung Konjunktiv I von unterfertigenBildung Konjunktiv II von unterfertigenBildung Imperativ von unterfertigen

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