Partizipien des Verbs unterfertigen
Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: un-ter-fer-ti-gen
Die Partizip-1-Form von unterfertigen ist unterfertigend. Die Partizip-2-Form von unterfertigen lautet unterfertigt.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
unterfertigend |
Partizip 2
unterfertigt |
Regeln
Bildung Präsens von unterfertigenBildung Perfekt von unterfertigenBildung Präteritum von unterfertigenBildung Konjunktiv I von unterfertigenBildung Konjunktiv II von unterfertigenBildung Imperativ von unterfertigenGrammatiktabellen zu anderen Verben
Im Alphabet danach