Partizipien des Verbs unterfangen

Hilfsverb: habenstarkes VerbuntrennbarWorttrennung: un-ter-fan-gen

Die Partizip-1-Form von unterfangen ist unterfangend. Die Partizip-2-Form von unterfangen lautet unterfangen.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

unterfangend

Partizip 2

unterfangen



Regeln

Bildung Präsens von unterfangenBildung Perfekt von unterfangenBildung Präteritum von unterfangenBildung Konjunktiv I von unterfangenBildung Konjunktiv II von unterfangenBildung Imperativ von unterfangen

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