Partizipien des Verbs unterbieten

Hilfsverb: habenstarkes VerbuntrennbarWorttrennung: un-ter-bie-ten

Die Partizip-1-Form von unterbieten ist unterbietend. Die Partizip-2-Form von unterbieten lautet unterboten.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

unterbietend

Partizip 2

unterboten



Regeln

Bildung Präsens von unterbietenBildung Perfekt von unterbietenBildung Präteritum von unterbietenBildung Konjunktiv I von unterbietenBildung Konjunktiv II von unterbietenBildung Imperativ von unterbieten

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