Partizipien des Verbs unterbelichten

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: unterWorttrennung: un-ter-be-lich-ten

Die Partizip-1-Form von unterbelichten ist unterbelichtend. Die Partizip-2-Form von unterbelichten lautet unterbelichtet.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

unterbelichtend

Partizip 2

unterbelichtet



Regeln

Bildung Präsens von unterbelichtenBildung Perfekt von unterbelichtenBildung Präteritum von unterbelichtenBildung Konjunktiv I von unterbelichtenBildung Konjunktiv II von unterbelichtenBildung Imperativ von unterbelichten

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