Partizipien des Verbs umlauten

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: umWorttrennung: um-lau-ten

Die Partizip-1-Form von umlauten ist umlautend. Die Partizip-2-Form von umlauten lautet umgelautet.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

umlautend

Partizip 2

umgelautet



Regeln

Bildung Präsens von umlautenBildung Perfekt von umlautenBildung Präteritum von umlautenBildung Konjunktiv I von umlautenBildung Konjunktiv II von umlautenBildung Imperativ von umlauten

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