Partizipien des Verbs umflaggen

Hilfsverb: habenschwaches Verbuntrennbar

Die Partizip-1-Form von umflaggen ist umflaggend. Die Partizip-2-Form von umflaggen lautet n/a.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

umflaggend

Partizip 2

n/a



Regeln

Bildung Präsens von umflaggenBildung Perfekt von umflaggenBildung Präteritum von umflaggenBildung Konjunktiv I von umflaggenBildung Konjunktiv II von umflaggenBildung Imperativ von umflaggen

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