Partizipien des Verbs übriglassen

Hilfsverb: habenstarkes Verbtrennbar: übrigWorttrennung: üb-rig-las-sen

Die Partizip-1-Form von übriglassen ist übriglassend. Die Partizip-2-Form von übriglassen lautet übriggelassen.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

übriglassend

Partizip 2

übriggelassen



Regeln

Bildung Präsens von übriglassenBildung Perfekt von übriglassenBildung Präteritum von übriglassenBildung Konjunktiv I von übriglassenBildung Konjunktiv II von übriglassenBildung Imperativ von übriglassen

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