Partizipien des Verbs übertun

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: überWorttrennung: über-tun

Die Partizip-1-Form von übertun ist übertuend. Die Partizip-2-Form von übertun lautet übergetan.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

übertuend

Partizip 2

übergetan



Regeln

Bildung Präsens von übertunBildung Perfekt von übertunBildung Präteritum von übertunBildung Konjunktiv I von übertunBildung Konjunktiv II von übertunBildung Imperativ von übertun

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