Partizipien des Verbs übertünchen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: über-tün-chen

Die Partizip-1-Form von übertünchen ist übertünchend. Die Partizip-2-Form von übertünchen lautet übertüncht.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

übertünchend

Partizip 2

übertüncht



Regeln

Bildung Präsens von übertünchenBildung Perfekt von übertünchenBildung Präteritum von übertünchenBildung Konjunktiv I von übertünchenBildung Konjunktiv II von übertünchenBildung Imperativ von übertünchen

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