Partizipien des Verbs übertönen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: über-tö-nen

Die Partizip-1-Form von übertönen ist übertönend. Die Partizip-2-Form von übertönen lautet übertönt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

übertönend

Partizip 2

übertönt



Regeln

Bildung Präsens von übertönenBildung Perfekt von übertönenBildung Präteritum von übertönenBildung Konjunktiv I von übertönenBildung Konjunktiv II von übertönenBildung Imperativ von übertönen

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