Partizipien des Verbs übertiteln

Hilfsverb: habenschwaches Verbuntrennbar

Die Partizip-1-Form von übertiteln ist übertitelnd. Die Partizip-2-Form von übertiteln lautet übertitelt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

übertitelnd

Partizip 2

übertitelt

Partizip 1 des Verbs übertiteln, Partizip 1 übertiteln, Bildung Partizip I von übertiteln, Partizip 2 des Verbs übertiteln, Partizip 2 übertiteln, Bildung Partizip II von übertiteln


Regeln

Bildung Präsens von übertitelnBildung Perfekt von übertitelnBildung Präteritum von übertitelnBildung Konjunktiv I von übertitelnBildung Konjunktiv II von übertitelnBildung Imperativ von übertiteln

Grammatik­tabellen zu anderen Verben