Partizipien des Verbs übertagen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: über-ta-gen

Die Partizip-1-Form von übertagen ist übertagend. Die Partizip-2-Form von übertagen lautet übertagt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

übertagend

Partizip 2

übertagt



Regeln

Bildung Präsens von übertagenBildung Perfekt von übertagenBildung Präteritum von übertagenBildung Konjunktiv I von übertagenBildung Konjunktiv II von übertagenBildung Imperativ von übertagen

Grammatik­tabellen zu anderen Verben