Partizipien des Verbs übersteuern

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: über-steu-ern

Die Partizip-1-Form von übersteuern ist übersteuernd. Die Partizip-2-Form von übersteuern lautet übersteuert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

übersteuernd

Partizip 2

übersteuert



Regeln

Bildung Präsens von übersteuernBildung Perfekt von übersteuernBildung Präteritum von übersteuernBildung Konjunktiv I von übersteuernBildung Konjunktiv II von übersteuernBildung Imperativ von übersteuern

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