Partizipien des Verbs überschiffen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: über-schif-fen

Die Partizip-1-Form von überschiffen ist überschiffend. Die Partizip-2-Form von überschiffen lautet überschifft.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

überschiffend

Partizip 2

überschifft



Regeln

Bildung Präsens von überschiffenBildung Perfekt von überschiffenBildung Präteritum von überschiffenBildung Konjunktiv I von überschiffenBildung Konjunktiv II von überschiffenBildung Imperativ von überschiffen

Grammatik­tabellen zu anderen Verben