Partizipien des Verbs übermarchen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: über-mar-chen

Die Partizip-1-Form von übermarchen ist übermarchend. Die Partizip-2-Form von übermarchen lautet übermarcht.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

übermarchend

Partizip 2

übermarcht



Regeln

Bildung Präsens von übermarchenBildung Perfekt von übermarchenBildung Präteritum von übermarchenBildung Konjunktiv I von übermarchenBildung Konjunktiv II von übermarchenBildung Imperativ von übermarchen

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