Partizipien des Verbs übermästen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: über-mäs-ten

Die Partizip-1-Form von übermästen ist übermästend. Die Partizip-2-Form von übermästen lautet übermästet.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

übermästend

Partizip 2

übermästet



Regeln

Bildung Präsens von übermästenBildung Perfekt von übermästenBildung Präteritum von übermästenBildung Konjunktiv I von übermästenBildung Konjunktiv II von übermästenBildung Imperativ von übermästen

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