Partizipien des Verbs überlisten

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: über-lis-ten

Die Partizip-1-Form von überlisten ist überlistend. Die Partizip-2-Form von überlisten lautet überlistet.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

überlistend

Partizip 2

überlistet



Regeln

Bildung Präsens von überlistenBildung Perfekt von überlistenBildung Präteritum von überlistenBildung Konjunktiv I von überlistenBildung Konjunktiv II von überlistenBildung Imperativ von überlisten

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