Partizipien des Verbs überhören

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: überWorttrennung: über-hö-ren

Die Partizip-1-Form von überhören ist überhörend. Die Partizip-2-Form von überhören lautet übergehört.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

überhörend

Partizip 2

übergehört



Regeln

Bildung Präsens von überhörenBildung Perfekt von überhörenBildung Präteritum von überhörenBildung Konjunktiv I von überhörenBildung Konjunktiv II von überhörenBildung Imperativ von überhören

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