Partizipien des Verbs überhaben

Hilfsverb: habenstarkes Verbtrennbar: überWorttrennung: über-ha-ben

Die Partizip-1-Form von überhaben ist überhabend. Die Partizip-2-Form von überhaben lautet übergehabt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

überhabend

Partizip 2

übergehabt

Partizip 1 des Verbs überhaben, Partizip 1 überhaben, Bildung Partizip I von überhaben, Partizip 2 des Verbs überhaben, Partizip 2 überhaben, Bildung Partizip II von überhaben


Regeln

Bildung Präsens von überhabenBildung Perfekt von überhabenBildung Präteritum von überhabenBildung Konjunktiv I von überhabenBildung Konjunktiv II von überhabenBildung Imperativ von überhaben

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