Partizipien des Verbs übergolden

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: über-gol-den

Die Partizip-1-Form von übergolden ist übergoldend. Die Partizip-2-Form von übergolden lautet übergoldet.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

übergoldend

Partizip 2

übergoldet



Regeln

Bildung Präsens von übergoldenBildung Perfekt von übergoldenBildung Präteritum von übergoldenBildung Konjunktiv I von übergoldenBildung Konjunktiv II von übergoldenBildung Imperativ von übergolden

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