Partizipien des Verbs überglasen
Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: über-gla-sen
Die Partizip-1-Form von überglasen ist überglasend. Die Partizip-2-Form von überglasen lautet überglast.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
überglasend |
Partizip 2
überglast |
Regeln
Bildung Präsens von überglasenBildung Perfekt von überglasenBildung Präteritum von überglasenBildung Konjunktiv I von überglasenBildung Konjunktiv II von überglasenBildung Imperativ von überglasenGrammatiktabellen zu anderen Verben
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