Partizipien des Verbs überglasen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: über-gla-sen

Die Partizip-1-Form von überglasen ist überglasend. Die Partizip-2-Form von überglasen lautet überglast.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

überglasend

Partizip 2

überglast



Regeln

Bildung Präsens von überglasenBildung Perfekt von überglasenBildung Präteritum von überglasenBildung Konjunktiv I von überglasenBildung Konjunktiv II von überglasenBildung Imperativ von überglasen

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