Partizipien des Verbs überglänzen

Hilfsverb: habenschwaches Verbuntrennbar

Die Partizip-1-Form von überglänzen ist überglänzend. Die Partizip-2-Form von überglänzen lautet n/a.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

überglänzend

Partizip 2

n/a



Regeln

Bildung Präsens von überglänzenBildung Perfekt von überglänzenBildung Präteritum von überglänzenBildung Konjunktiv I von überglänzenBildung Konjunktiv II von überglänzenBildung Imperativ von überglänzen

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