Partizipien des Verbs überfeinern

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: über-fei-nern

Die Partizip-1-Form von überfeinern ist überfeinernd. Die Partizip-2-Form von überfeinern lautet überfeinert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

überfeinernd

Partizip 2

überfeinert



Regeln

Bildung Präsens von überfeinernBildung Perfekt von überfeinernBildung Präteritum von überfeinernBildung Konjunktiv I von überfeinernBildung Konjunktiv II von überfeinernBildung Imperativ von überfeinern

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