Partizipien des Verbs überfangen
Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: über-fan-gen
Die Partizip-1-Form von überfangen ist überfangend. Die Partizip-2-Form von überfangen lautet überfangen.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
überfangend |
Partizip 2
überfangen |
Regeln
Bildung Präsens von überfangenBildung Perfekt von überfangenBildung Präteritum von überfangenBildung Konjunktiv I von überfangenBildung Konjunktiv II von überfangenBildung Imperativ von überfangenGrammatiktabellen zu anderen Verben
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