Partizipien des Verbs überfangen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: über-fan-gen

Die Partizip-1-Form von überfangen ist überfangend. Die Partizip-2-Form von überfangen lautet überfangen.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

überfangend

Partizip 2

überfangen



Regeln

Bildung Präsens von überfangenBildung Perfekt von überfangenBildung Präteritum von überfangenBildung Konjunktiv I von überfangenBildung Konjunktiv II von überfangenBildung Imperativ von überfangen

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