Partizipien des Verbs übereignen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: über-eig-nen

Die Partizip-1-Form von übereignen ist übereignend. Die Partizip-2-Form von übereignen lautet übereignet.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

übereignend

Partizip 2

übereignet



Regeln

Bildung Präsens von übereignenBildung Perfekt von übereignenBildung Präteritum von übereignenBildung Konjunktiv I von übereignenBildung Konjunktiv II von übereignenBildung Imperativ von übereignen

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