Partizipien des Verbs überbürden

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: über-bür-den

Die Partizip-1-Form von überbürden ist überbürdend. Die Partizip-2-Form von überbürden lautet überbürdet.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

überbürdend

Partizip 2

überbürdet



Regeln

Bildung Präsens von überbürdenBildung Perfekt von überbürdenBildung Präteritum von überbürdenBildung Konjunktiv I von überbürdenBildung Konjunktiv II von überbürdenBildung Imperativ von überbürden

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