Partizipien des Verbs überbrüllen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: über-brül-len

Die Partizip-1-Form von überbrüllen ist überbrüllend. Die Partizip-2-Form von überbrüllen lautet überbrüllt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

überbrüllend

Partizip 2

überbrüllt



Regeln

Bildung Präsens von überbrüllenBildung Perfekt von überbrüllenBildung Präteritum von überbrüllenBildung Konjunktiv I von überbrüllenBildung Konjunktiv II von überbrüllenBildung Imperativ von überbrüllen

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