Partizipien des Verbs überblenden

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: über-blen-den

Die Partizip-1-Form von überblenden ist überblendend. Die Partizip-2-Form von überblenden lautet überblendet.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

überblendend

Partizip 2

überblendet



Regeln

Bildung Präsens von überblendenBildung Perfekt von überblendenBildung Präteritum von überblendenBildung Konjunktiv I von überblendenBildung Konjunktiv II von überblendenBildung Imperativ von überblenden

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