Partizipien des Verbs überblasen

Hilfsverb: habenstarkes VerbuntrennbarWorttrennung: über-bla-sen

Die Partizip-1-Form von überblasen ist überblasend. Die Partizip-2-Form von überblasen lautet überblasen.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

überblasend

Partizip 2

überblasen

Partizip 1 des Verbs überblasen, Partizip 1 überblasen, Bildung Partizip I von überblasen, Partizip 2 des Verbs überblasen, Partizip 2 überblasen, Bildung Partizip II von überblasen


Regeln

Bildung Präsens von überblasenBildung Perfekt von überblasenBildung Präteritum von überblasenBildung Konjunktiv I von überblasenBildung Konjunktiv II von überblasenBildung Imperativ von überblasen

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