Partizipien des Verbs überbelichten

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: überWorttrennung: über-be-lich-ten

Die Partizip-1-Form von überbelichten ist überbelichtend. Die Partizip-2-Form von überbelichten lautet überbelichtet.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

überbelichtend

Partizip 2

überbelichtet



Regeln

Bildung Präsens von überbelichtenBildung Perfekt von überbelichtenBildung Präteritum von überbelichtenBildung Konjunktiv I von überbelichtenBildung Konjunktiv II von überbelichtenBildung Imperativ von überbelichten

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