Partizipien des Verbs trotzen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: trot-zen

Die Partizip-1-Form von trotzen ist trotzend. Die Partizip-2-Form von trotzen lautet getrotzt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

trotzend

Partizip 2

getrotzt



Regeln

Bildung Präsens von trotzenBildung Perfekt von trotzenBildung Präteritum von trotzenBildung Konjunktiv I von trotzenBildung Konjunktiv II von trotzenBildung Imperativ von trotzen

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