Partizipien des Verbs trösten

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: trös-ten

Die Partizip-1-Form von trösten ist tröstend. Die Partizip-2-Form von trösten lautet getröstet.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

tröstend

Partizip 2

getröstet



Regeln

Bildung Präsens von tröstenBildung Perfekt von tröstenBildung Präteritum von tröstenBildung Konjunktiv I von tröstenBildung Konjunktiv II von tröstenBildung Imperativ von trösten

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