Partizipien des Verbs trippeln

Hilfsverb: seinschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: trip-peln

Die Partizip-1-Form von trippeln ist trippelnd. Die Partizip-2-Form von trippeln lautet getrippelt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

trippelnd

Partizip 2

getrippelt



Regeln

Bildung Präsens von trippelnBildung Perfekt von trippelnBildung Präteritum von trippelnBildung Konjunktiv I von trippelnBildung Konjunktiv II von trippelnBildung Imperativ von trippeln

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