Partizipien des Verbs trillern

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: tril-lern

Die Partizip-1-Form von trillern ist trillernd. Die Partizip-2-Form von trillern lautet getrillert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

trillernd

Partizip 2

getrillert



Regeln

Bildung Präsens von trillernBildung Perfekt von trillernBildung Präteritum von trillernBildung Konjunktiv I von trillernBildung Konjunktiv II von trillernBildung Imperativ von trillern

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