Partizipien des Verbs trichtern

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: trich-tern

Die Partizip-1-Form von trichtern ist trichternd. Die Partizip-2-Form von trichtern lautet getrichtert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

trichternd

Partizip 2

getrichtert



Regeln

Bildung Präsens von trichternBildung Perfekt von trichternBildung Präteritum von trichternBildung Konjunktiv I von trichternBildung Konjunktiv II von trichternBildung Imperativ von trichtern

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