Partizipien des Verbs trauern

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: trau-ern

Die Partizip-1-Form von trauern ist trauernd. Die Partizip-2-Form von trauern lautet getrauert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

trauernd

Partizip 2

getrauert



Regeln

Bildung Präsens von trauernBildung Perfekt von trauernBildung Präteritum von trauernBildung Konjunktiv I von trauernBildung Konjunktiv II von trauernBildung Imperativ von trauern

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