Partizipien des Verbs trällern

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: träl-lern

Die Partizip-1-Form von trällern ist trällernd. Die Partizip-2-Form von trällern lautet geträllert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

trällernd

Partizip 2

geträllert



Regeln

Bildung Präsens von trällernBildung Perfekt von trällernBildung Präteritum von trällernBildung Konjunktiv I von trällernBildung Konjunktiv II von trällernBildung Imperativ von trällern

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