Partizipien des Verbs toggeln

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: tog-geln

Die Partizip-1-Form von toggeln ist toggelnd. Die Partizip-2-Form von toggeln lautet getoggelt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

toggelnd

Partizip 2

getoggelt



Regeln

Bildung Präsens von toggelnBildung Perfekt von toggelnBildung Präteritum von toggelnBildung Konjunktiv I von toggelnBildung Konjunktiv II von toggelnBildung Imperativ von toggeln

Grammatik­tabellen zu anderen Verben