Partizipien des Verbs tönen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: tö-nen

Die Partizip-1-Form von tönen ist tönend. Die Partizip-2-Form von tönen lautet getönt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

tönend

Partizip 2

getönt



Regeln

Bildung Präsens von tönenBildung Perfekt von tönenBildung Präteritum von tönenBildung Konjunktiv I von tönenBildung Konjunktiv II von tönenBildung Imperativ von tönen

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