Partizipien des Verbs tilgen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: til-gen

Die Partizip-1-Form von tilgen ist tilgend. Die Partizip-2-Form von tilgen lautet getilgt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

tilgend

Partizip 2

getilgt



Regeln

Bildung Präsens von tilgenBildung Perfekt von tilgenBildung Präteritum von tilgenBildung Konjunktiv I von tilgenBildung Konjunktiv II von tilgenBildung Imperativ von tilgen

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