Partizipien des Verbs taillieren

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: tail-lie-ren

Die Partizip-1-Form von taillieren ist taillierend. Die Partizip-2-Form von taillieren lautet tailliert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

taillierend

Partizip 2

tailliert



Regeln

Bildung Präsens von taillierenBildung Perfekt von taillierenBildung Präteritum von taillierenBildung Konjunktiv I von taillierenBildung Konjunktiv II von taillierenBildung Imperativ von taillieren

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