Partizipien des Verbs syndizieren

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: syn-di-zie-ren

Die Partizip-1-Form von syndizieren ist syndizierend. Die Partizip-2-Form von syndizieren lautet syndiziert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

syndizierend

Partizip 2

syndiziert



Regeln

Bildung Präsens von syndizierenBildung Perfekt von syndizierenBildung Präteritum von syndizierenBildung Konjunktiv I von syndizierenBildung Konjunktiv II von syndizierenBildung Imperativ von syndizieren

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