Partizipien des Verbs strupfen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: strup-fen

Die Partizip-1-Form von strupfen ist strupfend. Die Partizip-2-Form von strupfen lautet gestrupft.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

strupfend

Partizip 2

gestrupft



Regeln

Bildung Präsens von strupfenBildung Perfekt von strupfenBildung Präteritum von strupfenBildung Konjunktiv I von strupfenBildung Konjunktiv II von strupfenBildung Imperativ von strupfen

Grammatik­tabellen zu anderen Verben